Ist eine Restschuldversicherung sinnvoll?

Restschuldversicherungen zahlen die laufenden Raten eines Autokredits weiter, wenn Kreditnehmer aufgrund von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit ihr Einkommen ganz oder teilweise verlieren. Im Todesfall lösen sie den Restsaldo ab und bewahren die Hinterbliebenen vor finanziellen Schäden. Der Versicherungsschutz macht aber nicht immer Sinn. Zudem kostet er relativ viel Geld.

Ein großer Vorteil von Restschuldversicherungen besteht darin, dass sie bei Eintritt des Versicherungsfalls relativ schnell zahlen. Das unterscheidet sie insbesondere von Berufsunfähigkeitsversicherungen, die nicht selten erst sechs bis zwölf Monate nach dem Wegfall des Einkommens eintreten.

Mit einer RSV sichern sich Kreditnehmer deshalb vor allem gegen Schäden an ihrer Kreditwürdigkeit ab. Werden die Raten nicht pünktlich gezahlt, folgt schnell die Kündigung des Kredits durch die Bank, verbunden mit der Aufforderung zur sofortigen und vollständigen Rückzahlung. Ist dies nicht möglich, kommt es zu negativen Schufaeinträgen. Die Bonität ist dann auf Jahre hinaus ruiniert.

Auch Selbständige können eine RSV abschließen

Restschuldversicherungen können nicht nur von Angestellten und Beamten, sondern auch von Selbständigen und Freiberuflern abgeschlossen werden – wenn das Angebot dies zulässt. Arbeitslosigkeit wird bei Selbständigen dann z. B. dadurch definiert, dass über einen Zeitraum von X Monaten ein Einkommen von weniger als Y Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung verdient wurde.

Nicht immer macht der Abschluss einer Versicherung wirklich Sinn. Problematisch ist vor allem, dass der Versicherungsschutz meist im Paket angeboten wird. Es ist allenfalls möglich, den Schutz gegen Arbeitslosigkeit zu streichen. Berufsunfähigkeit und Tod müssen mindestens gemeinsam abgesichert werden.

Für Beamte auf Lebenszeit macht das wenig Sinn, weil ihr Einkommen abgesichert ist. Sie können allenfalls vom Todesfallschutz profitieren. Lässt sich das Todesfallrisiko nicht separat absichern, ist der Abschluss einer klassischen Risikolebensversicherung besser geeignet. Besteht bereits eine solche Versicherung, kann sie aufgestockt werden.

Möglichkeit zu Ratenaussetzungen prüfen

Eine Alternative zur RSV können Vereinbarungen im Kreditvertrag sein, die dem Kreditnehmer – mit oder ohne bestimmten Grund – das Recht zu Ratenaussetzungen einräumen. Einige Banken erlauben bis zu drei Aussetzungen pro Vertragsjahr. Diese Zeit kann reichen, um bei veränderten finanziellen Rahmenbedingungen das angeschaffte Fahrzeug zu veräußern und den Kredit mit dem Erlös zu tilgen.

Kreditnehmer sollten prüfen, wie schnell sie bei angenommenen Einkommenseinbußen in Zahlungsrückstand geraten würden. Dabei müssen die finanziellen Reserven, mögliche andere Einkommen im Haushalt und sicher verfügbare Kreditlinien (z. B. aus der Beleihung von Wertpapieren oder Immobilien) berücksichtigt werden. Je schneller im „Worst Case“ der Kredit zu platzen droht, desto eher eignet sich eine Versicherung.

Vertrag mit und ohne Prämien durchrechnen

Bei der Entscheidung für oder gegen eine Restschuldversicherung müssen selbstredend auch die Kosten der Police berücksichtigt werden. Kreditnehmer sollten sich nicht nur die laufenden Monatsraten mit und ohne Versicherungsschutz gegenüberstellen lassen. Zusätzlich sollten die Finanzierungkosten insgesamt verglichen werden.

Banken rechnen die Versicherungsprämien nicht in den Effektivzins von Autokrediten mit ein. Durch den Vergleich der gesamten Finanzierungskosten mit und ohne Prämien lässt sich aber auf einen Blick abschätzen, wie hoch der Effektivzins inklusive Prämien ungefähr ist.

Wer sich für den Abschluss einer RSV entscheidet, sollte den Versicherungsvertrag gründlich auf mögliche Schwachstellen überprüfen. Unangemessen viele Ausschlussklauseln und Karenzzeiten sind ebenso ein Risiko wie unklare Definitionen des Leistungsfalls. Sehr wichtig sind zudem die Kosten einer Kündigung: Diese sollte im Idealfall monatlich möglich sein. Eher ungünstig sind Verträge, bei denen ein Großteil der nicht erstattungsfähigen Prämien direkt bei Vertragsbeginn dem Kreditkonto belastet wird.